Erwägungsgrund 2 32020D0953
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert, die dem Abkommen gemäß der Beitrittsakte von 2012 beitritt. Das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Unionwurde am 3. Mai 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016/803 des Rates unterzeichnet.