Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen seiner Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben tauscht der DSB Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, mit anderen Kommissionsdienststellen aus. Daher sollten alle Kommissionsdienststellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die vom DSB in Erfüllung seiner Aufgaben verarbeitet werden, die Vorschriften dieses Beschlusses anwenden, um die vom DSB durchgeführten Verarbeitungsvorgänge zu schützen. In diesen Fällen sollten die betreffenden Kommissionsdienststellen daher den DSB zu den einschlägigen Gründen für die Beschränkungen sowie zu deren Erforderlichkeit und Angemessenheit konsultieren, um die kohärente Anwendung dieser Beschränkungen zu gewährleisten.
Wenn andere Kommissionsdienststellen zu dem Schluss kommen, dass die Rechte einer betroffenen Person nach diesem Beschluss beschränkt werden sollten, setzen sie…
Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission für die Zwecke der oder im Zusammenhang mit den in Artikel 45 der…
Zur Aufrechterhaltung einer wirksamen Zusammenarbeit muss die Kommission die Rechte betroffener Personen unter Umständen auch beschränken, um Informationen mit…
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission alle natürlichen Personen von den Überwachungs-, Untersuchungs-,…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Kommission („DSB“) zu gewährleisten, müssen die Aufgaben, Pflichten und…
Unter bestimmten Umständen muss die Kommission möglicherweise die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Anwendung weiterer Rechte der betroffenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.