Beschluss (EU) 2021/1093 des Rates vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
In der Verordnung (EU) 2018/1725 sind die Grundsätze und Regelungen festgelegt, die für alle Organe und Einrichtungen der Union gelten; sie sieht vor, dass jedes Organ und jede Einrichtung der Union einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Erwägungsgrund 1 32021D1093Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen