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Um die Vertraulichkeit und Wirksamkeit der Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungstätigkeiten des DSB unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten, müssen interne Vorschriften erlassen werden, nach denen der DSB die Rechte betroffener Personen im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränken kann.
Um die Vertraulichkeit und Wirksamkeit von Verwaltungsuntersuchungen, Vorverfahren, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren unter Einhaltung der Standards für den…
Damit die Vertraulichkeit und die Wirksamkeit der Untersuchungen und sonstigen operativen Tätigkeiten des Amts sichergestellt und zugleich die in der Verordnung…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit interner Audittätigkeiten unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung (EU)…
Um sicherzustellen, dass die Kommission ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen in…
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, die Rechte betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 mit der Notwendigkeit, dass die Kommission…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit von Handelsschutzuntersuchungen unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.