Erwägungsgrund 1 32021D1024
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates festgelegt. Die Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sind, wie in Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates vorgesehen, in Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU aufgeführt.