Erwägungsgrund 2 32021D1024
Gemäß Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU zählt die Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ zu den Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz vom Generalsekretariat des Rates wahrgenommen wird.
Gemäß Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU zählt die Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ zu den Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz vom Generalsekretariat des Rates wahrgenommen wird.