Erwägungsgrund 3 32021D1024
Angesichts der Erfahrungen der Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ und der Art der von ihr ausgeführten Aufgaben sollte der Vorsitz dieser Arbeitsgruppe vom halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz wahrgenommen werden.
Angesichts der Erfahrungen der Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ und der Art der von ihr ausgeführten Aufgaben sollte der Vorsitz dieser Arbeitsgruppe vom halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz wahrgenommen werden.