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Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass zwar für die Nutzung des größten Teils des Teilbands 2 570–2 620 MHz gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/636 der Kommission Genehmigungen erteilt wurden, dass aber für zwei begrenzte Abschnitte des Frequenzbands, nämlich die Abschnitte 2 565–2 570 MHz und 2 685–2 690 MHz, nach wie vor zwei Genehmigungen für den Zeitduplexbetrieb (TDD) anstelle des Frequenzduplexbetriebs (FDD) gelten, die 2010 gemäß der Entscheidung 2008/477/EG erteilt worden waren und erst im Jahr 2030 auslaufen werden.
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