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Beschluss (EU) 2021/1038 der Kommission vom 23. Juni 2021 über die Gewährung eines Übergangszeitraums für das Königreich der Niederlande gemäß der Entscheidung 2008/477/EG hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 2500–2690 MHz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4433) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)
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