Beschluss (EU) 2021/1055 des Rates vom 21. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) zur Annahme des Beschlusses zur Ausweitung des Einleiteverbots für häusliches Abwasser auf Binnenschiffe, die zwischen 12 und 50 Fahrgäste befördern, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den auf der Konferenz der Vertragsparteien des CDNI im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Bestimmungen des Beschlusses geeignet sein werden, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates, entscheidend zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 6 32021D1055
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