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Durch den Basel-III-Rahmen wurde eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Verschuldungsquote als glaubwürdiger ergänzender Maßstab für die risikobasierten Kapitalanforderungen eingeführt. Der im Dezember 2017 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS) veröffentlichte endgültige Standard zur Verschuldungsquote (nachfolgend als „BCBS-Standard zur Verschuldungsquote“ bezeichnet) sieht vor, dass Zentralbankreserven unter außergewöhnlichen makroökonomischen Umständen aus der Risikopositionsmessgröße für die Verschuldungsquote vorübergehend ausgeschlossen werden können, um die Umsetzung geldpolitischer Maßnahmen zu erleichtern.
Verschuldungsquoten tragen zur Wahrung der Finanzstabilität bei, indem sie als Letztsicherung bei risikobasierten Eigenkapitalanforderungen dienen und die…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, unter anderem um den am…
Der BCBS-Standard zur Verschuldungsquote wurde erstmals durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Unionsrecht umgesetzt. Gemäß Artikel 430 der Verordnung (EU)…
Unter außergewöhnlichen Umständen, welche den Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken von der Verschuldungsquote rechtfertigen, und zur…
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden darüber hinaus einige der letzten Elemente des Basel-III-Rahmens in die…
Die Europäische Aufsichtsbehörde (die Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.