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Beschluss (EU) 2021/1074 der Europäischen Zentralbank vom 18. Juni 2021 über den vorübergehenden Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße angesichts der COVID-19-Pandemie und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/1306 (EZB/2021/27)
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