Erwägungsgrund 2 32021D1094
Im Einklang mit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris veröffentlichte die Kommission am 11. Dezember 2019 eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den europäischen Grünen Deal, in der sie sich dazu verpflichtete, klima- und umweltbedingte Herausforderungen zu bewältigen und die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft umzuwandeln, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. In der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal, in der eine neue Wachstumsstrategie dargelegt wird, wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bahnbrechende Technologien für sauberen Stahl zu fördern, die bis 2030 zu einer CO2-freien Stahlerzeugung führen sollen, und zu prüfen, ob ein Teil der im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl freigesetzten Mittel verwendet werden kann. In der Mitteilung heißt es ferner, dass „alle Maßnahmen und Strategien der Union auf dasselbe Ziel ausgerichtet sein [sollten], damit der Union ein gerechter Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft gelingen kann“. Im Einklang mit dem in der Mitteilung verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung („Verursache keine Schäden“) werden die Ziele des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl überarbeitet, sodass Tätigkeiten, mit denen der Abbau, die Verarbeitung und die unverminderte Nutzung von Kohle fortgesetzt werden, nicht mehr eingeschlossen sind.