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Gemäß Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union strebt die Union an, die Beziehungen zu Drittländern und zu regionalen oder weltweiten internationalen Organisationen, die die in Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 1 aufgeführten Grundsätze teilen, auszubauen und Partnerschaften mit ihnen aufzubauen. Dieser Unterabsatz 2 schreibt ferner vor, dass die Union sich insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen für multilaterale Lösungen bei gemeinsamen Problemen einsetzt.
Die Union fördert einen multilateralen Ansatz zur Bewältigung der globalen Herausforderungen und arbeitet in dieser Hinsicht mit den Mitgliedstaaten und den…
Die Union unterstützt gegebenenfalls die Durchführung bilateraler, regionaler und multilateraler Maßnahmen für Zusammenarbeit und Dialog, Assoziations- und…
Bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene will die Union den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und…
Die Union sollte ihre Werte und Interessen weltweit schützen und fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3…
Gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) legt die Europäische Union die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und…
Die Union fördert einen multilateralen Ansatz zur Bewältigung der globalen Herausforderungen und arbeitet in dieser Hinsicht mit den Mitgliedstaaten und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.