Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Änderung 28 wurde den Vertragsstaaten durch das Rundschreiben EC 6/3-20/71 notifiziert. Nach diesem Rundschreiben sind etwaige Abweichungen von oder die Bestätigung der Einhaltung der Änderung 28 bis zum 30. Januar 2021 zu notifizieren.
In Artikel 11 Absatz 6 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über die gemäß diesem Artikel gefassten Beschlüsse…
Bis zum 21. August 2021 notifizieren die Mitgliedstaaten der Kommission die Bestimmungen des nationalen Rechts und die entsprechenden gesetzlichen…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die entsprechenden Bestimmungen bis zum 16. Oktober 2021 mit, sofern eine solche Mitteilung nicht zu einem früheren…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre Vorschriften und Maßnahmen nach Absatz 1 bis zum 28. November 2021 mit und unterrichten sie unverzüglich über…
„1. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 28. Dezember 2020 die Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem folgenden nachzukommen: Sie setzen…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 28. Dezember 2020 die Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem folgenden nachzukommen: Sie setzen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.