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Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben und im Einklang mit dem integrierten methodischen Rahmen für die Bewertung und Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen und Kontrollen für EFF-Unterstützungsmaßnahmen erfolgt
Die Maßnahmen im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme gemäß Artikel 2 können ganz oder teilweise von einem der folgenden Rechtsträger durchgeführt werden, und zwar auch durch Finanzhilfen, die ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergeben werden können:
der Kommission der AU,
der Union des arabischen Maghreb,
der Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten,
dem Common Market for East and Southern Africa (Gemeinsamer Markt für das östliche und südliche Afrika),
der Ostafrikanischen Gemeinschaft,
der Bereitschaftstruppe Ostafrika,
der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten,
der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten,
der zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung,
der North African Regional Capability (Nordafrikanische Regionale Einsatzgruppe),
der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika,
der G5 Sahel,
der Tschadseebeckenkommission,
dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen,
dem Sekretariat der Vereinten Nationen,
dem Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste,
dem Unterstützungsbüro der Vereinten Nationen in Somalia,
den Ministerien oder Regierungsstellen der Mitgliedstaaten oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder sonstigen Stellen sowie im öffentlichen Auftrag tätigen privatrechtlichen Einrichtungen, wie im Anhang aufgeführt, sofern Letzteren ausreichende finanzielle Garantien bereitgestellt werden.
Der Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen bestätigt vor der Genehmigung der Unterstützung der Maßnahme durch das PSK die Fähigkeit eines bestimmten Rechtsträgers, eine Maßnahme oder einen Teil davon durchzuführen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.