Erwägungsgrund 4 32026D1218
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2024 bekräftigte der Europäische Rat das Ziel der Union, mit allen Partnern des Nahen Ostens zusammenzuarbeiten, um eine weitere Eskalation der Spannungen, insbesondere in Libanon, zu vermeiden. Er hob die Entschlossenheit der Union hervor, die Stabilität in Libanon zu unterstützen.