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Die Agentur hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission eine EU-Datenbank auf Unionsebene eingerichtet, die die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 übermittelten Daten und Informationen enthält (im Folgenden „EU-Datenbank“), wie in Artikel 81 Absatz 1 der genannten Verordnung vorgeschrieben.
Die Agentur wendet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Verordnung (EU) 2018/1725 an.
Von der Agentur wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission eine EU-Datenbank auf Unionsebene eingerichtet und unterhalten. Die Agentur…
Am 25. März 2015 veröffentlichte die Agentur die Funktionsmerkmale für das zu prüfende EU-Portal und die zu prüfende EU-Datenbank , die sie gemäß Artikel 82…
Zur Straffung und Erleichterung des Informationsflusses zwischen Sponsoren und Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten sollte die Agentur in…
Von der Agentur wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission ein Portal auf EU-Ebene eingerichtet und unterhalten, das als zentrale…
Die Agentur legt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission die Funktionsmerkmale des EU-Portals und der EU-Datenbank sowie den Zeitrahmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.