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Artikel 23 Absätze 1, 2 und 5 der Verordnung (EU) 2016/794 sehen den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und internationalen Organisationen vor, soweit das für die Erfüllung der Aufgaben von Europol im Sinne von Artikel 4 der genannten Verordnung erforderlich ist.
Jede gemäß den Artikeln 29 und 53 dieser Verordnung erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol unterliegt der Verordnung (EU) 2016/794.
Die Verordnung (EU) 2016/794 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol auf der Grundlage dieser Verordnung.
Gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates unterscheidet Europol gegebenenfalls und so weit wie möglich klar…
‚Europol-Daten‘: personenbezogene Daten, die von Europol zu dem in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung durch Europol sollte die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung durch Europol sollte die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.