Erwägungsgrund 1 32021D1313
Es sollten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Kooperationsabkommens (im Folgenden „Abkommen“) zwischen der Union und Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (im Folgenden „Interpol“) aufgenommen werden. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen der Union und Interpol im Bereich der Strafverfolgung, der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und im Bereich der Grenzsicherheit (als Teil des Grenzmanagements) regeln.