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Es sollten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Kooperationsabkommens (im Folgenden „Abkommen“) zwischen der Union und Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (im Folgenden „Interpol“) aufgenommen werden. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen der Union und Interpol im Bereich der Strafverfolgung, der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und im Bereich der Grenzsicherheit (als Teil des Grenzmanagements) regeln.
Es sollten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Kooperationsabkommens (im Folgenden „Abkommen“) zwischen der Union und der Kriminalpolizeilichen…
Das Abkommen sollte die Zusammenarbeit zwischen der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der…
Das Abkommen sollte die Rechtsgrundlage für die Ermächtigung von Eurojust und der EUStA zum Austausch operativer Informationen mit Interpol bilden.
Das Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz durch eine verstärkte internationale justizielle Zusammenarbeit weltweit zu fördern. Durch das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.