Erwägungsgrund 1 32021D1312
Es sollten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Kooperationsabkommens (im Folgenden „Abkommen“) zwischen der Union und der Kriminalpolizeilichen Organisation (im Folgenden „Interpol“) aufgenommen werden. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen der Union und Interpol im Bereich der Strafverfolgung, der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und im Bereich der Grenzsicherheit (als Teil des Grenzmanagements) regeln.