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Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über die Direktion Sicherheit ihrer Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Maßnahmen gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/443, die für alle Dienststellen und in allen Räumlichkeiten der Kommission gelten. Nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des genannten Beschlusses schließen diese Maßnahmen auch begrenzte Maßnahmen betreffend Personen, die die Sicherheit bedrohen, ein, darunter die Befugnis, Personen den Zutritt zu den Kommissionsräumlichkeiten für eine begrenzte Dauer zu untersagen.
begrenzte Maßnahmen betreffend Personen, die die Sicherheit bedrohen, darunter die Befugnis zur Anordnung, dass diese Personen die Räumlichkeiten der Kommission…
Bedienstete der Kommission, die ordnungsgemäß nach den Artikeln 5 und 12 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 beauftragt wurden, sollten bei der Entscheidung,…
In diesem Beschluss werden die Kriterien für die Bestimmung des Zeitraums festgelegt, für den Personen, die die Sicherheit bedrohen, gemäß Artikel 12 Absatz 1…
Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über ihre Direktion Sicherheit der…
Um sicherzustellen, dass die Kommission ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen in…
Gemäß der Geschäftsordnung wurde das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied mit dem Beschluss C(2016) 2797 der Kommission ermächtigt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.