Erwägungsgrund 12 32015D0443
Unbeschadet der zum Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses bereits geltenden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten übermittelten Maßnahmen gelten für alle gemäß diesem Beschluss getroffenen Maßnahmen, bei denen es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, die Durchführungsbestimmungen nach Artikel 21, in denen angemessene Garantien für die betroffenen Personen festgelegt werden.