Erwägungsgrund 6 32015D0443
In einem System, das der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Grundrechte verpflichtet ist, muss die Kommission ein angemessenes Sicherheitsniveau für ihre Bediensteten sowie für Vermögenswerte und Informationen anstreben, das ihre Handlungsfähigkeit gewährleistet, ohne dass Grundrechte mehr als unbedingt notwendig eingeschränkt werden.