Erwägungsgrund 9 32021D1362BESCHLUSS (EU) 2021/1362 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Zudem stünden nunmehr die bisher eingeschränkten Theorie- und Fahrprüfungen wieder allen Antragstellern zur Verfügung. Nach der in der Verordnung (EU) 2021/267…
Erwägungsgrund 1 32021D1362BESCHLUSS (EU) 2021/1362 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls nach Artikel 7 und Anhang I…
Erwägungsgrund 3 32021D1359Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Erwägungsgrund 23 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
So beziehe sich die beantragte Verlängerung der in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 für die Zwecke dieser Bestimmung und des Artikels 2 Absatz 3…
Erwägungsgrund 2 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Erwägungsgrund 8 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften über den Führerschein. Die Richtlinie sieht die gegenseitige…