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Nach den von Polen vorgelegten Informationen ist die nationale Verordnung des Gesundheitsministers vom 20. März 2020, mit der das Bestehen der Pandemie festgestellt wurde, in diesem Mitgliedstaat nach wie vor in Kraft. Die zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen umfassten zum einen die seit dem 4. Oktober 2020 geltende Verpflichtung zur Telearbeit, die dem Personal der polnischen Eisenbahnbehörde (der nationalen Sicherheitsbehörde), die für die Ausstellung und Erneuerung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen zuständig ist, auferlegt worden sei. Dieses Arbeitssystem habe bis Anfang Juni 2021 gegolten, als die Behörde ein hybrides Arbeitsmodell einführt habe, bei dem die Hälfte des Personals in Telearbeit und die andere Hälfte im Büro arbeite.
Diese seit dem 7. November 2020 geltenden Maßnahmen umfassten die Verpflichtung zur Telearbeit von Mitarbeitern bis zu einem Mindestsatz von 50 %, Maßnahmen zum…
Den von Polen vorgelegten Informationen zufolge dürften die Erneuerung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, die Erneuerung von Sicherheitsgenehmigungen,…
Die Auswirkungen der von Polen zur Verhinderung und Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen auf die normalen Arbeitsabläufe der nationalen…
Auch für die Ausstellung und Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer sei die polnische Eisenbahnbehörde zuständig. Wie in den Erwägungsgründen…
Die Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs durch die COVID-19-Pandemie halten an und die Eisenbahnunternehmen können weiterhin davon in Mitleidenschaft gezogen…
Hinsichtlich der Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 sei die Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und der Abschluss der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.