Erwägungsgrund 4 32021D1440
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Beschluss zur Nutzung des Europäischen Passes, ein Beschluss zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen oder ein Beschluss zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten nicht im Wege eines delegierten Beschlusses erlassen, sondern nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung. Es sollte klargestellt werden, dass es darüber hinaus Fälle geben kann, in denen die Relevanz der Angelegenheit — im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Reputation der EZB bzw. das Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus — den Erlass eines Beschlusses zur Nutzung des Europäischen Passes, eines Beschlusses zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen oder eines Beschlusses zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung statt im Wege eines delegierten Beschlusses erfordert.