Erwägungsgrund 20 32022D2359BESCHLUSS (EU) 2022/2359 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. November 2022 zum Erlass interner Vorschriften zur Beschränkung von Rechten betroffener Personen in Angelegenheiten, welche die interne Arbeitsweise der Europäischen Zentralbank betreffen (EZB/2022/42)
Die EZB sollte eine bereits angewandte Beschränkung aufheben, soweit sie nicht mehr erforderlich ist.
Erwägungsgrund 3 32015D0029BESCHLUSS (EU) 2015/1574 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. September 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/29)
Der Beschluss EZB/2014/8 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0031BESCHLUSS (EU) 2015/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2015/31)
Der Beschluss EZB/2014/45 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32022D1613BESCHLUSS (EU) 2022/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2022/29)
Der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0046BESCHLUSS (EU) 2016/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
Der Beschluss EZB/2013/1 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32021D1486Die EZB sollte rechtfertigen, aus welchen Gründen solche Beschränkungen von Rechten betroffener Personen in einer demokratischen Gesellschaft zur Sicherstellung…