Art. 5 32021D0991BESCHLUSS (EU) 2021/991 DES RATES vom 7. Juni 2021 über die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU
Der vorliegende Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2022, mit Ausnahme von Artikel 4, der ab dem 1. Juli 2021 gilt.
Art. 3 32022D0151BESCHLUSS (GASP) 2022/151 DES RATES vom 3. Februar 2022 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juni 2021.
Art. 2 32008D0401BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung in Bezug auf Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (2008/401/EG, Euratom)
Der Beschluss gilt ab dem 28. Juni 2007.
Art. 2 32021D0536BESCHLUSS (EU) 2021/536 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32019D1255BESCHLUSS (EU) 2019/1255 DES RATES vom 18. Juli 2019 zur Änderung des Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank
Dieser Beschluss gilt ab einem Monat nach dem Zeitpunkt, ab dem der Beschluss (EU) 2019/654 des Rates gilt.