Erwägungsgrund 5 32021D0156
Die EGE sollte die Kommission auf horizontaler Ebene weiterhin — entweder auf deren Ersuchen oder im Einvernehmen mit ihr auf eigene Veranlassung — in Bezug auf die gesamte Politik und Rechtsetzung der Union unabhängig beraten, wenn die Entwicklung im Bereich der Naturwissenschaften und neuen Technologien ethische, gesellschaftliche und die Grundrechte betreffende Aspekte berührt. Die Kommission kann die EGE mit Fragen befassen, die das Europäische Parlament und der Rat als ethisch besonders bedeutsam erachten.