Beschluss (GASP) 2021/1693 des Rates vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung der Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2010 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Durchführungsfrist nach dem Beschluss (GASP) 2018/2010 um fünf Monate bis zum 31. Mai 2022 beantragt.
Erwägungsgrund 3 32021D1693
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