Erwägungsgrund 4 32021D1693
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2010 genannten Tätigkeiten können ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 31. Mai 2022 fortgesetzt werden.
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2010 genannten Tätigkeiten können ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 31. Mai 2022 fortgesetzt werden.