Erwägungsgrund 2 32021D1711
Gemäß dem Beschluss C(2020) 8905 final hat das Auswahlgremium die Aufgabe, ein strenges Auswahlverfahren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass in Bezug auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz der ausgewählten Personen die höchsten Standards zur Anwendung kommen.