Erwägungsgrund 2 32021D0174
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern, um während der Pandemie günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten. So wird die Konjunktur unterstützt und dazu beigetragen, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 500 Mrd. EUR auf insgesamt 1850 Mrd. EUR zu erhöhen und den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP mindestens bis Ende März 2022 zu verlängern. Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe in jedem Fall so lange durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist.