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Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern, um während der Pandemie günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten. So wird die Konjunktur unterstützt und dazu beigetragen, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 500 Mrd. EUR auf insgesamt 1 850 Mrd. EUR zu erhöhen und den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP mindestens bis Ende März 2022 zu verlängern. Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe in jedem Fall so lange durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist.
Zudem hat der EZB-Rat beschlossen, den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende Juni 2021 zu verlängern oder darüber hinaus,…
Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 600 Mrd. EUR auf insgesamt 1 350 Mrd. EUR zu erhöhen. Als Reaktion auf die…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 4. Juni 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern.…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Zur Vermeidung des Risikos einer unangemessenen Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erholung von dem durch die Pandemie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.