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Zudem hat der EZB-Rat beschlossen, den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende Juni 2021 zu verlängern oder darüber hinaus, sollte dies notwendig sein, in jedem Fall aber bis der EZB-Rat der Ansicht ist, dass die COVID-19-Krisenphase überstanden ist. Die Verlängerung des Mindestzeithorizonts für die Ankäufe passt die Phase der Nettoankäufe an die erwartete Dauer der schwersten COVID-19 bezogenen Einschränkungen der normalen Wirtschaftstätigkeit und an den entsprechend schwachen Inflationsdruck an.
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu…
Zur Vermeidung des Risikos einer unangemessenen Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erholung von dem durch die Pandemie…
Insbesondere muss der geplante Zeithorizont für Ankäufe im Rahmen des APP bis Ende Dezember 2017 oder wenn nötig darüber hinaus verlängert werden, in jedem Fall…
Zur Verhinderung des Risikos eines unangemessenen Anziehens der finanziellen Bedingungen in einer Zeit, in der die Erholung von dem durch die Pandemie…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.