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Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 600 Mrd. EUR auf insgesamt 1 350 Mrd. EUR zu erhöhen. Als Reaktion auf die pandemiebedingte Abwärtskorrektur der Inflation über den Projektionszeitraum hinweg wird die Ausweitung des PEPP für eine weitere Lockerung des allgemeinen geldpolitischen Kurses sorgen und so die Finanzierungsbedingungen in der Realwirtschaft, insbesondere für Unternehmen und private Haushalte, unterstützen. Die Ankäufe werden auch weiterhin flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg durchgeführt. Dies wird es ermöglichen, Risiken für die reibungslose Transmission der Geldpolitik wirksam abzuwehren.
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Der EZB-Rat überträgt dem Direktorium die Befugnis, das angemessene Tempo und die angemessene Zusammensetzung der monatlichen PEPP-Ankäufe innerhalb des…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 4. Juni 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern.…
Das Eurosystem führt hiermit das zeitlich befristete Pandemie-Notfallankaufprogramm (das „PEPP“) als ein eigenständiges Ankaufprogramm ein. Das PEPP hat einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.