Art. 1 32021D1757
Die Befreiung der Hafenverwaltungen von der Körperschaftsteuer stellt eine bestehende Beihilferegelung dar, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist.
Die Befreiung der Hafenverwaltungen von der Körperschaftsteuer stellt eine bestehende Beihilferegelung dar, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist.