Beschluss (EU) 2021/1757 der Kommission vom 4. Dezember 2020 über die Beihilferegelung SA.38399 — 2019/C (ex 2018/E) — Italiens Körperschaftsteuerpflicht italienischer Häfen (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 4 32021D1757
Art. 4 32021D1757Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen