Erwägungsgrund 2 32021D0176
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2019 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union über Änderungen des materiellen und geografischen Anwendungsbereichs des Übereinkommens von Bonn zu verhandeln.
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2019 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union über Änderungen des materiellen und geografischen Anwendungsbereichs des Übereinkommens von Bonn zu verhandeln.