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Aufgrund der geografischen Lage der ÜLG und trotz des unterschiedlichen Status der einzelnen Akteure in einem bestimmten geografischen Gebiet im Hinblick auf das Unionsrecht sollte im Interesse aller Parteien die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und ihren Nachbarn fortgesetzt und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf Bereiche von gemeinsamem Interesse und die Förderung der Werte und Standards der Union gelegt werden.
Bei der Unterstützung der Beteiligung der ÜLG an den einschlägigen Organisationen der regionalen Integration wird der Schwerpunkt insbesondere auf Folgendes…
Ziel der Zusammenarbeit in den Bereichen von beiderseitigem Interesse ist die Förderung der Eigenständigkeit und die Entwicklung der Fähigkeit der ÜLG, die…
Die im Rahmen der Partnerschaft geleistete finanzielle Unterstützung durch die Union sollte der Entwicklung der ÜLG eine europäische Perspektive verleihen und…
Die besondere Beziehung zwischen der Union und den ÜLG wird von dem Konzept einer Entwicklungszusammenarbeit abrücken, um eine auf Gegenseitigkeit beruhende…
Die Assoziation zwischen der Union und den ÜLG sollte insbesondere die Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Identität der ÜLG berücksichtigen und zu ihr…
Die durch diesen Beschluss gegründete Partnerschaft sollte die Möglichkeit bieten, die engen Beziehungen zwischen der Union einerseits und den ÜLG andererseits…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.