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Die von der EZB angewandte Formel und Methode für die Berechnung von Sanktionen bei Nichteinhaltung oder nur teilweisen Einhaltung der Mindestreservepflicht sind in einer Mitteilung der Europäischen Zentralbank über die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Verletzungen der Mindestreservepflicht festgelegt . Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer weiteren Fragmentierung des rechtlichen Rahmens für die Verhängung von Sanktionen in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der EZB ist es sachgerecht, dass die Mitteilung aufgehoben und ihr maßgeblicher Inhalt in einen neuen Beschluss übertragen wird.
Die von der EZB angewandte Formel und Methode für die Berechnung von Sanktionen wegen der Nichteinhaltung oder nur teilweisen Einhaltung der…
Verhängt die EZB eine Sanktion gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98, weil die Pflicht, der jeweiligen nationalen Zentralbank Beschränkungen…
Verhängt die EZB eine Sanktion gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98, so wird die betreffende Sanktion unter Anwendung der im Beschluss (EU)…
Verhängt die EZB eine Sanktion gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98, so wird die betreffende Sanktion bei Nichteinhaltung der…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.