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Ebenso ist es im Interesse der Transparenz erforderlich, die Formel und Methode festzulegen, welche von der EZB für die Berechnung der Sanktionen nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 angewandt werden, wenn die Pflicht, der jeweiligen nationalen Zentralbank Beschränkungen mitzuteilen, die das Institut daran hindern würden, seine als Mindestreserven gehaltenen Guthaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) zu liquidieren, zu übertragen, abzutreten oder zu veräußern, nicht eingehalten wird.
Verhängt die EZB eine Sanktion gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98, weil die Pflicht, der jeweiligen nationalen Zentralbank Beschränkungen…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
Die von der EZB angewandte Formel und Methode für die Berechnung von Sanktionen wegen der Nichteinhaltung oder nur teilweisen Einhaltung der…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
1. Betrag der von der EZB verhängten Sanktion im Fall der Nichteinhaltung der Pflicht, der jeweiligen nationalen Zentralbank rechtliche, regulatorische oder…
Die von der EZB angewandte Formel und Methode für die Berechnung von Sanktionen bei Nichteinhaltung oder nur teilweisen Einhaltung der Mindestreservepflicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.