Erwägungsgrund 2 32021D1831
Am 1. Dezember 2014 ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen von 2014“) in Kraft getreten.