Erwägungsgrund 4 32021D1831
Gemäß dem Beschluss (EU) 2021/1830 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union (im Folgenden „Änderungsabkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 18. März 2021 unterzeichnet.