Erwägungsgrund 3 32021D1831
Seit dem 1. Dezember 2014 hat sich die Gesetzgebung der Union und von Cabo Verde mit der Überarbeitung des Visakodex durch die Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Beschluss von Cabo Verde, Unionsbürger für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht zu befreien, weiterentwickelt. Angesichts dieser Änderungen und einer Bewertung durch den gemäß Artikel 10 des Abkommens von 2014 eingesetzten Gemischten Ausschuss, der mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens von 2014 beauftragt ist, sollen mit dem Änderungsabkommen einige Bestimmungen zur Erleichterung der Erteilung von Visa für Bürger der Republik Cabo Verde und — auf der Grundlage der Gegenseitigkeit — für Bürger der Union für einen geplanten Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen angepasst und ergänzt werden.