Erwägungsgrund 2 32021D1853
Im Assoziationsrat vom 25. Juli 2017 einigten sich die Europäische Union und Ägypten auf die Partnerschaftsprioritäten gemäß der Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrats.
Im Assoziationsrat vom 25. Juli 2017 einigten sich die Europäische Union und Ägypten auf die Partnerschaftsprioritäten gemäß der Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrats.