Erwägungsgrund 4 32021D1853
Nach Artikel 76 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens zu fassen.
Nach Artikel 76 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens zu fassen.