Beschluss (EU) 2021/1853 des Rates vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten bis zur Annahme neuer aktualisierter Partnerschaftsprioritäten durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, dass die Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten als Referenzdokument für die Konsolidierung der Partnerschaft bis zur Festlegung neuer aktualisierter Partnerschaftsprioritäten verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 3 32021D1853
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